Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Was ist BEM?
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Seit 2004 verpflichtet der Gesetzgeber (§84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX) ALLE Unternehmen sich aktiv um die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu kümmern. Dieser Fürsorgepflicht kommt der Arbeitgeber nach, indem er allen Arbeitnehmern die innerhalb von 12 Monaten insgesamt mehr als 6 Wochen, ununterbrochen oder wiederholt, arbeitsunfähig waren ein BEM-Verfahren anbietet.
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Das BEM-Verfahren beschreibt einen strukturierten, systematischen und individuell auf die Einzelperson zugeschnittenen Prozess, an dem verschiedene Akteure beteiligt sind und bei dem Gründe für die Arbeitsunfähigkeit hinterfragt und ggf. Maßnahmen zur Vermeidung andauernder Arbeitsunfähigkeit auf den Weg gebracht werden.
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Die Teilnahme an einem BEM-Verfahren ist für den Mitarbeiter freiwillig.
Ziele des BEM?
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Die Ursachen von Arbeitsunfähigkeit ergründen
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Die Überwindung der Dienst- und Arbeitsunfähigkeit
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Suche nach Möglichkeiten künftige Arbeitsunfähigkeit durch spezifische Maßnahmen zu vermeiden bzw. zumindest zu verringern
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Rehabilitationsbedarfe erkennen und Maßnahmen auf den Weg bringen
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Die Vermeidung krankheitsbedingter Kündigungen
Was für einen Nutzen hat BEM für den Arbeitgeber?
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Verringerung künftiger Fehlzeiten und damit verbundenen Kosten
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Verbesserung des Betriebsklimas und Image des Arbeitgebers
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In Zeiten des demographischen Wandels: Arbeits- und Leistungsfähigkeit von erfahrenen Mitarbeitern erhalten
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Erkenntnisse über krankmachende Faktoren innerhalb des Betriebes
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Eine krankheitsbedingte Kündigung ohne Durchführung eines BEM-Verfahrens ist in der Regel unverhältnismäßig und damit sozialwidrig (vgl. BAG, Urteil 12.07.2007 -2 AZR 716/06)
Was für einen Nutzen hat BEM für den Arbeitnehmer?
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Einen Rahmen , der es dem Beschäftigten ermöglicht über belastende Situationen zu sprechen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen
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Professionelle Unterstützung die durch geeignete Maßnahmen zur Lösung des Problems beitragen können
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Blick auf Ressourcen und Fähigkeiten anstatt einer defizitorientierten Betrachtung
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Vorbeugung möglicher Behinderungen oder Chronifizierung von Krankheiten
Unternehmensleitung und Personalvertretung (Betriebsrate, Mitarbeitervertretungen, Personalräte etc.) sollten gemeinsame Ziele mit der Einführung des BEM verfolgen. Sinnvoll ist es, Ziele und Organisationsstruktur des BEM in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung festzulegen. Der Ablauf des Verfahrens beinhaltet folgende Inhalte:
Fehlzeiten Analysieren
Die Personalabteilung wertet Arbeitsunfähigkeitszeiten aus.
Beschäftigte, die in den letzten 12 Monaten mindestens 6 Wochen arbeitsunfähig waren, werden identifiziert.
BEM anbieten
Dem Betroffenen wird ein BEM angeboten,in der Regelmit einer Einladung zu einem Erstgespräch. Das Schreiben macht deutlich, dass die Einladung am BEM freiwillig ist. Der weitere Ablauf wird ebenfalls beschrieben.
Erstgespräch
Gemeinsam besprechen der Mitarbeiter, ein Vertreter des oder der Arbeitgeber, des Betriebsrates oder der Personalvertretung Fragen zum geplantem BEM Wichtig ist die grundsätzliche Zustimmung des Mitarbeiters zum BEM und speziell zu den geplanten Maßnahmen. Erst nach Zustimmung des Mitarbeiters kann sich ein erstes Gespräch über die Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters anschließen.
Ist-Zustand erheben
Durch geeignete Verfahren (z. B. durch arbeitsmedizinische Untersuchung und Arbeitsplatzanalyse) wird ein Abgleich zwischen der Leistungsfähigkeit des Beschäftigten und den Arbeitsplatzanforderungen erstellt. Hiebei zeigen sich mögliche Differenzen.
Ziele festlegen
Vor dem Hintergrund werden mit dem Betroffenen die Ziele für das BEM Verfahren erarbeitet. Ziele können z.B. die vollständige Wiedereingliederung oder aber die Qualifizierung für eine andere Tätigkeit sein.
Maßnahmen festlegen und Durchführen
Alle Beteiligten legen zusammen geeignete Maßnahmen fest, z.B. Veränderung der Arbeitsaufgaben, Hilfsmitteleinsatz, Schulungen, medizinische Behandlungen, stufenweise Wiedereingliederung usw.
Abschluss
Die angestoßenen Maßnahmen werden begleitet und auf Ihre Wirksamkeit hin überprüft. Das BEM Verfahren ist erfolgreich abgeschlossen, sobald die vorab besprochen Zielsetzungen dauerhaft erreicht werden.
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Qualifiziertes und zertifiziertes Personal mit langjähriger Erfahrung in BEM Prozessen
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Aufklärung und Informationen zum Thema BEM
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Durchführung des kompletten BEM-Verfahrens als externes Fallmanagement
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Professionelle Steuerung, Durchführung und Strukturierung des BEM-Verfahren von erfahrenem Fachpersonal. Dazu gehört u.a.:
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Hilfe beim Einhalten des Datenschutzes
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Anamnese der individuellen beruflichen Situation
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Arbeitsplatzanalyse
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Erstellen eines Leistungs- und Anforderungsprofil
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Schnittstellenmanagement sowie Mediation zwischen internen und externen Akteuren
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Prozessbeschreibung und Dokumentation
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Entwicklung und Steuerung von geeigneten Maßnahmen der Rehabilitation
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Evaluation des Prozesses
Ein Beispiel aus der Praxis:
Werner B. (56 Jahre) arbeitet seit über 20 Jahren im kaufmännischen Bereich in einem mittelständischen Betrieb. Er besitzt das nötige Know-How und hat sich durch seine langjährige Berufserfahrung in der Branche ein nützliches Netzwerk aufgebaut. Er wird von seinen Kollegen, Vorgesetzten und auch den Kunden gleichermaßen geschätzt. In den letzten Jahren ist Werner B. jedoch immer öfter arbeitsunfähig. Meist ist es sein Rücken, der es Ihm an manchen Tagen kaum noch ermöglicht aus dem Bett zu steigen.
Seine Arbeit muss von anderen Kollegen übernommen werden und auch der Geschäftsführer Herr Strauch ist verärgert, da die Ausfallzeiten von Werner B. nicht nur Geld kosten, sondern im Arbeitsablauf auch die Erfahrung von Werner B. immer öfter fehlt. Der Geschäftsführer denkt darüber nach Werner B. krankheitsbedingt zu kündigen. Im Gespräch mit dem Rechtsanwalt der Firma erfährt Herr Strauch, dass die Chancen für eine krankheitsbedingte Kündigung schlecht stehen, da bis dato noch kein vom Gesetzgeber vorgesehenes BEM-Verfahren durchgeführt wurde.
Herr Strauch hat bis dahin noch wenig von BEM gehört und hat nicht die Zeit sich in das Thema einzuarbeiten. Er beauftragt die IBZ gGmbH ihn bei der Durchführung des BEM-Verfahren zu unterstützen. Von da an muss Herr Strauch sich um nichts mehr kümmern. Anamnese, Dokumentation, Datenschutz sowie die Organisation des BEM-Verfahren übernimmt ein externer Fallmanager, der dies während einer speziellen Ausbildung zum Disability-Manager erlernt hat und über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt.
Während einer Arbeitsplatzbegehung fällt dem Fallmanager auf, dass der Arbeitsplatz von Werner B. nicht optimal eingerichtet ist. Dies spricht der Fallmanager beim nächsten BEM-Gespräch an und die beteiligten Akteure einigen sich auf die Anschaffung eines ergonomischen Stuhles und eines höhenverstellbaren Schreibtisches, damit Werner B. seine Arbeitshaltung ständig wechseln kann und eine gleichbleibende Belastung des Rückens vermieden wird.
Herr Strauch hat nun viele Vorteile auf seiner Seite. Zum einen wirft das BEM-Verfahren ein gutes Licht auf ihn und die Firma. Seine Angestellten, insbesondere Werner B. merken, dass er sich um Sie kümmert und niemanden im „Regen stehen lässt“. Zum anderen hat er das BEM-Verfahren mit Werner B. durchgeführt. Vielleicht verringern sich die Fehlzeiten von Werner B. deutlich, sodass eine krankheitsbedingte Kündigung kein Thema mehr ist. Falls dies nicht eintrifft, hat er jetzt jedoch in einem Kündigungsverfahren die Möglichkeit auf ein durchgeführtes BEM-Verfahren zu verweisen.
Leistung und Preise:
Fallmanager: 89,50 € / Std.
(Anamnese, Koordination, Gespräche, Dokumentation, Evaluation usw.)
Weitere Informationen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement haben wir in dieser Broschüre für Sie zusammengestellt:
Ihre persönliche Ansprechpartnerin:
Silvia Hillebrand (Sozialpädagogin, CDMP)
Tel.: 05251 / 87 356 -25
E-Mail: