10 Jahre Inklusion in OWL
„Schluss mit den Mythen“
Bewegender Vortrag über Autismus und Arbeitsmarkt
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„Gesundheit ist kein Zufall“
Prof. Dr. Siegmar Bornemann spricht bei der IBZ gGmbH
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IBZ-Mitarbeiter beim Osterlauf: alles gegeben!
Gesundheitsbewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Integrations- und Beratungzentrums Paderborn/Höxter (IBZ) nahmen am diesjährigen Paderborner Osterlauf teil.
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MEIM 2016 - Mehr Erfolg im Mittelstand
IBZ gGmbH stellt ihr BEM Angebot im Rahmen Westfalens größter Kongressmesse für Entscheider aus dem Mittelstand vor.
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Ausbildung zum Certified Disability Manager erfolgreich bestanden
Die IBZ beglückwünscht 2 weitere Mitarbeiterinnen zur erfolgreich bestandenen Ausbildung
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IBZ gGmbH feiert 10 -jähriges Jubiläum
10 Jahre gelebte Inklusion im Arbeitsleben - Große Jubiläumsfeier anlässlich des 10-jährigen Bestehens der IBZ gGmbH im Hotel Aspethera in Paderborn
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Unsere Angebote für Menschen mit Behinderungen:
Der Integrations-Fachdienst (IFD) begleitet und berät Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit einer Behinderung.
Wir beraten Sie, Ihren Chef und Ihre Kollegen am Arbeitsplatz. Sie können auch alleine zu uns in den IFD für eine Beratung kommen.
Unser Ziel ist, dass Sie mit Ihrer Behinderung erfolgreich und zufrieden arbeiten können.
Dabei können Sie mit uns verschiedene Themen besprechen:
- Wie geht es mir mit meiner Behinderung bei der Arbeit?
- Wie können mich meine Kollegen und Vorgesetzten besser verstehen und unterstützen?
- Wie kann ich besser mit meinen Kollegen sprechen?
- Welche technische Hilfe gibt es für mich, um mir meine Arbeit zu erleichtern?
- Wer kann mir am Arbeitsplatz helfen, wenn es nicht mehr so klappt wie vorher?
- Wie kann ich Probleme besser ansprechen?
- Wie kann ich meine Leistungen durch ein „persönliches Training“ verbessern?
- Was kann ich tun, wenn der Arbeitsplatz nicht mehr zu mir passt?
- Was kann ich tun, wenn ich mich ausgeschlossen und allein fühle?
- Was kann mir helfen, wenn ich nach langer Krankheit wieder zur Arbeit komme („Wiedereingliederung“)?
Der IFD arbeitet als neutraler Berater mit Schwerbehinderten und Arbeitgebern zusammen. Der IFD versucht, dass alle gemeinsam Lösungen für Probleme finden.
Deshalb ist es wichtig, dass wir Sie in einem Erst-Gespräch kennen lernen.
Dann können wir mit Ihnen besprechen, welche Schritte als nächstes gemacht werden sollen. Wir haben Schweigepflicht und unsere Beratung kostet nichts.
Wir begleiten Menschen mit einer Behinderung, wenn sie eine neue Arbeit suchen. Dazu brauchen wir einen Kostenträger. Der Kostenträger (zum Beispiel: Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft) beauftragt uns, um Ihnen zu helfen. Der Kostenträger bezahlt uns für unsere Arbeit. Für Sie ist die Beratung kostenlos.
Unser Ziel ist es, mit Ihnen eine Arbeit zu finden. Die Arbeit soll Spaß machen. Die Arbeit soll zu Ihnen passen. Die Arbeit sollen Sie auch mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt machen. Das Fachwort dafür heißt „Teilhabe am Arbeitsleben“.
Zuerst machen wir ein Erstgespräch. Wir wollen Sie kennenlernen. Wir wollen wissen, was Ihr Interesse ist. Und welche Fähigkeiten Sie haben. Und welche Leistungen Sie schaffen können.
- Wir helfen Ihnen bei den Bewerbungs-Unterlagen.
- Wir besprechen mit ihnen Ihre Berufs-Wünsche.
- Wir suchen mit Ihnen einen neuen Arbeitsplatz.
- Wir begleiten sie bei der Einarbeitung.
- Wenn Sie eine neue Arbeit gefunden haben, dann können wir sie auch noch weiter unterstützen.
Außerdem beraten wir auch Arbeitgeber.
- Wir führen Gespräche mit dem Chef und den Kollegen.
- Wir arbeiten auch mit dem Betriebs-Rat und der Schwerbehinderten-Vertretung und dem Betriebs-Arzt zusammen.
Sollen wir Ihnen helfen, um eine neue Arbeit zu finden? Dann rufen sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email! Wir machen einen Termin für ein Erstgespräch. Wir haben Schweige-Pflicht.
Der Integrationsfachdienst (IFD) begleitet Schüler/innen auf ihrem Weg von der Schule in den Beruf.
Unser Ziel ist es, mit den Schüler/innen zu überlegen, was sie später arbeiten können:
- Vielleicht gehen Sie in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung
- Vielleicht passt aber auch eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt
- Vielleicht klappt sogar eine Ausbildung
Wenn Sie noch zur Schule gehen, die mit uns schon zusammen arbeitet und wenn Sie auch eine Behinderung haben, dann können wir Sie und Ihre Eltern beraten und begleiten. Wir können zusammen mit Ihnen den Berufs-Weg planen.
Wir arbeiten dann alle zusammen: Sie, Ihre Eltern, Ihre Lehrer, die Agentur für Arbeit und der Integrationsfachdienst. Das Ziel ist, den besten Weg oder Platz für Sie zu finden.
Erster Schritt:
- Berufs-Wahl überlegen
(Was können Sie besonders gut?
Was möchten Sie später arbeiten?
Was können Sie arbeiten?
Was macht Ihnen Spaß?) - Vielleicht ausprobieren, was Sie besonders gut können
und was Sie nicht so gut können - Bewerbungs-Unterlagen schreiben und Vorstellungs-Gespräche üben
Zweiter Schritt:
- Praktikum oder verschiedene Praktika suchen
(Sie probieren verschiedene Berufe aus.
Sie üben das Verhalten am Arbeitsplatz.
Sie üben das Zusammen-Arbeiten mit Kollegen und Chefs.)
Dritter Schritt:
- Wir suchen alle zusammen nach dem besten Weg für Sie nach der Schule.
Was können Sie nach der Schule machen, zum Beispiel:
- ein Langzeit-Praktikum in einem Betrieb machen
- einen Arbeitgeber finden, der mit Ihnen einen Arbeits-Vertrag macht
- einen Arbeitgeber finden, der mit Ihnen einen Ausbildungs-Vertrag macht
- eine Maßnahme anfangen, die Sie auf den Beruf vorbereitet,
zum Beispiel in einem Berufs-Bildungswerk (BBW) oder in einer Einrichtung in Ihrer Stadt - zu einer weiterführenden Schule gehen
- in der Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten
Für Schüler/innen mit einer Hör-Behinderung oder einer Seh-Behinderung gibt es im Integrationsfachdienst besondere Fachberaterinnen. Diese Beraterinnen kennen die Probleme und Hilfen für Menschen mit einer Hör-Behinderung oder einer Seh-Behinderung.
Die Fach-Beraterinnen für Menschen mit einer Hör-Behinderung können Gebärden-Sprache.
Der Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung unterstützt blinde und sehbehinderte Menschen. Unser Ziel ist es, dass Sie Ihren Arbeitsplatz behalten.
1. Beratung und Begleitung für blinde und sehbehinderte Menschen in Arbeit:
Wir begleiten blinde und sehbehinderte Menschen an ihrem Arbeitsplatz.
Wir beraten und unterstützen Sie:
- Wenn Sie am Arbeitsplatz optische oder technische Hilfsmittel brauchen
(z.B. eine Leselupe, ein Vergrößerungs-Programm oder eine Braille-Zeile für die Blinden-Schrift). - Wenn Ihr Arbeitsplatz verändert werden muss, damit Sie besser arbeiten können.
- Wenn Sie Probleme mit Ihrem Chef oder mit Ihren Kollegen haben.
- Wenn Sie persönliche Probleme haben und deshalb nicht gut arbeiten können.
- Wenn Sie wegen Ihrem schlechten Sehen Ihre Arbeits-Aufgaben nicht mehr schaffen.
- Und wenn Sie deshalb auf einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb arbeiten sollen.
- Wenn Sie nach längerer Krankheit oder nach einer Rehabilitations-Maßnahme (z.B. Kur)
wieder in den Beruf zurück kommen möchten. - Wenn Sie Assistenz (Hilfe) am Arbeitsplatz brauchen (z.B. eine andere Person unterstützt Sie beim Lesen von Texten in Schwarz-Schrift. Oder die Person hilft Ihnen beim Ordnen von Materialien).
- Wenn Sie eine Fortbildung machen möchten oder wenn Sie eine Schulung brauchen.
Haben Sie Fragen oder haben Sie Probleme am Arbeitsplatz? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Email. Wir machen dann einen Termin. Wir haben Schweige-Pflicht und unsere Beratung kostet nichts.
2. Beratung und Begleitung für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler
Wir unterstützen blinde und sehbehinderte Schüler/innen beim Übergang von der Schule in den Beruf.
Wir beraten Sie bei der Suche nach einem passenden Beruf. Wir überlegen zusammen, was Ihnen im Beruf Spaß macht und was Sie gut können.
Wir helfen Ihnen, ein Praktikum zu finden, oder eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz.
Wir verbessern zum Beispiel die Bewerbungs-Unterlagen und sprechen mit Arbeitgebern.
Wir üben mit Ihnen für ein Praktikum (oder Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz) und wir unterstützen Sie während der Einarbeitung.
Der Integrationsfachdienst begleitet Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die auf den allgeimenen Arbeitsmarkt wechseln möchten.
Sie arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen?
Sie sind neugierig, möchten Neues entdecken, sich ausprobieren? Haben Sie schon mal überlegt, in einem Betrieb zu arbeiten, wo auch Menschen ohne Behinderungen arbeiten? Oder möchten Sie wieder zurück in den allgemeinen Arbeitsmarkt, weil es Ihnen wieder gut geht?
Und Sie wünschen sich Hilfe, weil es so viele Fragen gibt…
Welcher Betrieb beschäftigt Menschen mit Behinderungen? Werde ich die Arbeit schaffen? Werde ich dort freundlich aufgenommen? Wie viel werde ich verdienen? Was ist mit meiner Rente? Und wenn die Arbeit dort nicht klappt, kann ich dann zurück in die Werkstatt?
Wir arbeiten gemeinsam mit den Ansprechpartnern in der Werkstatt. Wir schauen, was Ihnen Spaß macht. Was Sie gut können. Wir suchen Betriebe, die Menschen mit Behinderungen einstellen. Wir klären Fragen mit der Rente. Wir sprechen mit dem Betrieb und dem Chef. Wir suchen den richtigen Arbeitsplatz mit Ihnen.
Sie können jederzeit „Stopp“ sagen. Wenn Sie mal nicht sicher sind.
Aber auch „Weiter“, weil´s so viel Spaß macht.
Haben Sie Mut, sprechen Sie uns an. Wir haben Schweigepflicht. Und unsere Beratung kostet nichts.
Unter dem folgenden Link erhalten Sie den aktuellen Informationsflyer zum Unterstützungsangebot beim Übergang für Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Flyer Übergang Werkstatt für behinderte Menschen allgemeiner Arbeitsmarkt.pdf
Der Fachdienst für Hörgeschädigte unterstützt Menschen, die hörgeschädigt sind, bei Fragen zur Arbeit.
Hörgeschädigte Menschen haben zum Beispiel:
- eine Gehörlosigkeit oder
- eine Schwerhörigkeit oder
- Tinnitus (Ohr-Geräusche) oder
- Morbus Meniere (besonderen Dreh-Schwindel) oder
- andere Probleme mit Hören und Kommunikation.
Wir helfen hörgeschädigten Menschen, Arbeitgebern (Chefs) von hörgeschädigten Menschen, Kollegen von hörgeschädigten Menschen in der Firma.
Was machen wir?
- Wir unterstützen bei der Arbeit-Suche, z.B. Bewerbung schreiben
- Mit Chefs telefonieren…
- Wir beraten bei Problemen am Arbeits-Platz, z.B. Bei Streit und Missverständnissen, bei Problemen in der Kommunikation
- Wir beraten bei Fragen zur Hörschädigung, z.B. Wer bezahlt meine neuen Hörgeräte?
Wie erkläre ich Freunden und Kollegen, dass ich hörgeschädigt bin? - Wir beraten in der Schule, um den passenden Beruf zu finden oder um den richtigen Beruf oder Arbeitsstelle zu wählen, z.B. Welche Berufe passen zu mir? Schaffe ich eine Ausbildung?
Wir beraten, wie die Kommunikation mit hörgeschädigten Menschen klappt:
- langsames und deutliches Sprechen
- Lautsprach-begleitende Gebärden (LBG) oder
- Deutsche Gebärdensprache (DGS)
- Ruhige Umgebung
- Gute Beleuchtung
Und wir können Sie unterstützen, damit sie besser und zufriedener arbeiten können.
Wenn Sie Beratung möchten, können Sie uns anrufen oder eine Email schreiben.
Wir haben Schweigepflicht und unsere Beratung kostet nichts.
Wir begleiten Menschen mit psychischen Erkrankungen. Und wir beraten Menschen mit seelischen Behinderungen.
Wenn Sie gerade in einer Klinik sind oder wenn Sie bald aus einer Klinik entlassen werden, dann können Sie uns ansprechen.
Beispiele für die Zusammen-Arbeit mit dem IFD:
- Wir suchen zusammen nach dem passenden Arbeitsplatz für Sie.
- Wir suchen nach einer anderen oder einer neuen Firma.
- Wir verbessern zusammen die Bewerbungs-Unterlagen.
- Wir suchen zusammen nach einem neuen Wunsch-Beruf.
- Wir überlegen zusammen,
wie Sie am alten Arbeitsplatz wieder anfangen können. - Wir suchen zusammen in der alten Firma nach einem neuen Arbeitsplatz.
Wir begleiten Sie bei einer Probe-Beschäftigung und bei einem Praktikum. Schritt für Schritt sollen Sie den Arbeitsplatz (wieder) neu kennen lernen.
Wir sprechen mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber.
Unser Ziel ist es, für Sie eine passende Arbeits-Aufgabe zu finden. Unser Ziel ist auch, dass Ihnen die Arbeit Spaß macht.
Wir machen mit Ihnen ein Erst-Gespräch, damit wir Sie und Ihre Situation kennen lernen können. Gerne kommen wir dafür auch zu Ihnen in die Klinik.
Wir haben Schweigepflicht. Unsere Beratung kostet nichts.
Unter dem folgenden Link erhalten Sie den aktuellen Informationsflyer zum Unterstützungsangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen bei der Vermittlung in Arbeit.
Flyer Vermittlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.pdf
Die „Unterstützte Beschäftigung“ ist für Menschen mit Lernbehinderung oder für Menschen mit psychischer Erkrankung.
Die „Unterstützte Beschäftigung“ ist eine Maßnahme, die von der Agentur für Arbeit bezahlt wird.
Die Maßnahme dauert 2 Jahre.
Die Agentur sagt, wer zur „Unterstützten Beschäftigung“ gehen darf. Sie brauchen keine Ausbildung, um teilnehmen zu können.
Aber Sie müssen bei der Agentur fragen, ob Sie an der Maßnahme dabei sein dürfen.
Menschen kommen in die „Unterstützte Beschäftigung“, weil sie wegen der Behinderung Probleme haben, einen Arbeitsplatz zu finden.
Das Ziel der „Unterstützten Beschäftigung“ ist, einen Arbeitsplatz zu finden, der für Sie passt. Einmal in der Woche ist ein Projekt-Tag. Dort treffen Sie sich mit anderen Teilnehmern und Teilnehmerinnen. Hier lernen Sie Dinge, die Sie bei der Arbeit brauchen. Und Sie lernen auch, wie Sie Probleme lösen können und was Sie in Ihrer Freizeit machen können.
Die Unterstützte Beschäftigung ist in drei Schritte aufgeteilt.
1) Einführungs-Phase
2) Qualifizierungs-Phase
3) Stabilisierungs-Phase
In der Einführungs-Phase (1. Schritt) lernen wir uns alle kennen.
Sie dauert 6-8 Wochen. An 3 Tagen in der Woche treffen wir uns. Wir überlegen zusammen, wo Sie arbeiten möchten und was Sie arbeiten können. Dann suchen wir zusammen eine Firma, die passt.
In der Qualifizierungs-Phase (2. Schritt) arbeiten Sie in einer Firma.
Sie lernen am Arbeitsplatz, was Sie für diese Stelle wissen müssen. Wenn die Stelle nicht gut ist, können Sie auch noch einmal wechseln. Die Qualifizierungs-Phase kann viele Wochen dauern. Wenn die richtige Stelle gefunden ist und wenn die Firma noch Arbeiter braucht, dann fängt die dritte Phase an.
In der Stabilisierungs-Phase (3. Schritt) schauen wir, was der Betrieb noch braucht, um Sie einzustellen.
Natürlich passen wir auf, dass Sie alles bekommen, um gut arbeiten zu können. Vielleicht findet die „Unterstützte Beschäftigung“ auch raus, dass Sie lieber in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten wollen. Oder in der Zeit in der „Unterstützte Beschäftigung“ finden Sie heraus, dass Sie es doch schaffen können, eine Ausbildung zu machen.
Wir führen mit Ihnen ein Erst-Gespräch, damit wir Sie kennen lernen können.
Wir haben Schweigepflicht. Unsere Beratung kostet nichts.